Winterdienst

Schnee, Eis und Glätte: Winterdienst ist Bürgerpflicht

Des Einen Freud, des Anderen Leid: Der Winter ist da und hat auch uns in der Samtgemeinde Radolfshausen fest im Griff. Wie in jedem Jahr und besonders bei schlechter Wetterlage wird gefragt: Wer, wo, wann und wie muss Schnee geräumt und gegen Glättegefahr gestreut werden, um die Sicherheit zu gewährleisten?

Der Grundsatz (Wer): Für das Schneeräumen und das Streuen bei Glätte auf allen öffentlichen Flächen, die an ein Grundstück angrenzen, sind die Eigentümer zuständig und verantwortlich.

Besonders wichtig (Wo): Diese Bürgerpflicht gilt nicht nur für die Gehwege sondern ganz ausdrücklich auch für die Straßen, Wege und Plätze.; sie sind bis zur Mitte der Fahrbahn zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.
Gerade die Pflicht der Anwohner, auch in den Wohnstraßen den Schnee bis zur Fahrbahnmitte zu räumen und bei Glätte bis zur Fahrbahnmitte zu streuen, ist vielen Eigentümern nicht bewusst, deshalb wird hierauf ganz besonders aufmerksam gemacht.

Die Zeitregeln (Wann): Die Beseitigung von Schnee und Eis und das Abstreuen bei Glätte ist an Werktagen von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr und an den Wochenenden und den Feiertagen von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr durchzuführen.

Richtig Räumen und Streuen (Wie): Die Wassereinlaufschächte in den Gossen müssen frei gehalten werden, um bei Tauwetter den Abfluss des Wasser zu gewährleisten. Schnee und Eis müssen so gelagert werden, dass der Verkehr auf den Straßen und Fußwegen nicht gefährdet oder behindert wird.

Zum Streuen eignen sich Sand oder vergleichbares abstumpfendes Material. Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.

Unterstützung durch die Samtgemeinde und die Gemeinden vor Ort: Die Samtgemeinde Radolfshausen setzt im Winter den Unimog des Bauhofes ein, um die besonders gefährlichen Bereiche in den einzelnen Ortslagen (Kurven, Kreuzungen, Gefällestrecken, steile Hänge) zusätzlich zu räumen und zu streuen. Auch einige Gemeinden setzen vor Ort eigenes Personal und eigene Geräte ein, um die Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst zu unterstützen.

Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Samtgemeinde können gemeinsam dafür sorgen, die Sicherheit vor Schnee- und Eisglätte in den Wintermonaten zu gewährleisten.

Ausführliche Informationen finden Sie in den nachfolgenden Rechtsverordnungen.



Satzung Straßenreinigung





Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung