Endlich: Geändertes Sperrmüllverfahren

Der Landkreis Göttingen stellt auf das Abrufverfahren bei der Sperrmüllsammlung um. Damit wird den illegalen privaten Sperrmüllsammlern die Grundlage entzogen.
Von vielen Bürgern wurde die Sperrmüllsammlung zu den angekündigten, veröffentlichten Abfuhrterminen durch private Sperrmüllsammler als starke Belastung empfunden. Das Vorgehen der Sammler mit zum Teil aufdringlichem Verhalten und intensiven Nachfragen nach verwertbaren Stoffen und das mehrtägige Campieren in den Fahrzeugen vor dem Friedhof, der Schule in Waake oder am Holzplatz in Bösinghausen ließ den Wunsch nach variablen Abfuhrterminen laut werden. Auch war zu berücksichtigen, dass die privaten Sammler illegal der öffentlichen Hand wertvolle Rohstoffe entziehen. Der Landkreis konnte sich nun zu einem neuen Verfahren durchringen: Die Abfuhrtermine werden nicht mehr einheitlich im ganzen Dorf stattfinden. Es wird auf individuelle Anforderung jeder Haushalt zweimal im Jahr angefahren.

Der Landkreis wird Anfang Dezember 2014 alle Haushalte mit einem Flyer über das Verfahren informieren und zwei Doppelkarten zur Verfügung stellen, mit denen der Abfuhrtermin beantragt werden kann. Auch online ist eine Terminvereinbarung in Zukunft möglich. Die angemeldeten sperrigen Abfälle werden spätestens vier Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird schriftlich (bei Bestellung per Doppelkarte) oder per Mail (bei online-Bestellung) mitgeteilt. Am Abfuhrtag müssen die Abfälle bis 7:00 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück zur Abholung herausgestellt werden.

Das Verfahren gilt ab dem 01.01.2015.