Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 14 „Neuer Steckelshof“ und Örtliche Bauvorschrift mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hinter Steckelshof“
Frühzeitige Beteiligung gemäß §3 (1) BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat die Gemeinde Waake die frühzeitige Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Neuer Steckelshof“ und Örtliche Bauvorschrift mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Hinter Steckelshof“ mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist entsprechend der Flächennutzungsplanung die Entstehung eines kleinen und ortsangepassten Wohngebietes.
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